CV Ponyfarm

die Reitschule in Großerlach / Altfürstenhütte
 im Rems-Murr-Kreis

Allgemeine Geschäftsbedingungen

§ 1 Geltungsbereich
Diese allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für der CV Ponyfarm – CV Mahler GbR über die Erteilung von Unterricht, Ausritten und Reitkursen.

§ 2 Regelmäßiger Reitunterricht

§ 2.1 Teilnahmegebühr
Die Teilnahmegebühr richtet sich nach der jeweils gültigen Preisliste und ist im Vorraus zu entrichten.

Sind die Gebühren nicht bis zur genannten Frist eingegangen, so ist die Reitschule berechtigt den Schüler vom Unterricht auszuschließen.

§ 2.2 Ausfälle
Die Reitstunden finden das ganze Jahr über statt, Ausnahme bilden unsere Urlaubs- und Krankheitzeiten und die gesetzlichen Feiertage.

Die gebuchte Reitstunde muß mindestens 48 Stunden vorher abgesagt werden. Eine zu spät abgesagte Reitstunde wird auf der Karte abgezeichnet und zählt als genutzt. Auf jeder Karte können zwei Fehlstunden (das sind 20%) eingetragen werden. Nach der zweiten regulär, also fristgerecht abgesagten Fehlstunde wird jede weitere Fehlstunde ebenfalls auf der Karte wie genutzt abgezeichnet. Fehlstunden sollten zeitnah nachgeholt werden.

§ 2.3 Durchführung des Reitunterrichtes
Reitschüler sind verpflichtet rechtzeitig vor Beginn der Reitstunde auf der Reitanlage zu erscheinen, damit sie ihr Pferd vor der Reitstunde putzen, satteln und trensen können. Nach der Reitstunde muss der Reitschüler genug Zeit einplanen um sein Pferd abzusatteln, in den Stall zurückbringen und die genutzten Sachen aufräumen zu können.

Es ist durchaus möglich, dass ein Schüler sein Pferd einmal nicht selbst richten muss. Dies kann die Reitlehrerin im Voraus nicht genau planen. Den Anweisungen der Reitlehrerin und den im Stall ausgehängten Regelungen ist unbedingt Folge zu leisten.

Ist es, z.B. wetterbedingt einmal nicht möglich den Reitunterricht durchzuführen, so steht es der Reitlehrerin frei anstelle des Reitunterrichtes eine Theoriestunde durchzuführen.

§ 2.4 Einstufung der Reitschüler
Die Reitlehrerin entscheidet unter Berücksichtigung des reiterlichen Könnens des Schülers welche Kurse dieser besuchen kann und darf.

§ 3 Ein- oder Mehrtägige Kurse (Ausritte, Reiterferien und andere)

§ 3.1 Vertragsdauer
Der Vertrag gilt nur für den jeweiligen Kurs.

§ 3.2 Anmeldung und Rücktritt vom Vertrag
Bei eintägigen Kursen ist die Gesamte Kursgebühr mit Datum der Anmeldung fällig. Wird der gesamte Betrag nicht spätestens bis zu Beginn des Kurses in Bar oder einen Tag im Voraus per Überweisung bezahlt wird der Teilnehmer vom Kurs ausgeschlossen.

Tritt ein Teilnehmer von einem Kurs zurück, so hat dies schriftlich zu erfolgen.

Bei Vertragskündigung seitens des Teilnehmers bis zu vier Wochen vor Kursbeginn werden keine weiteren Kosten fällig. Bei Kündigung bis zu 14 Tage vor Kursbeginn werden 50% der restlichen Kursgebühr fällig. Bei Kündigung weniger als 14 Tage vor Kursbeginn wird der gesamte Betrag fällig.

Bei Reiterferien: Bei  Abbruch  des  Urlaubs  erfolgt  keine  Vergütung.  Bei  Stornierung  wird  die  Anzahlung  als Unkostenvergütung betrachtet. Bei Stornierung bis 2 Monate vor Urlaubsantritt ist der halbe Wochenpreis fällig. Bei Stornierung 1 Monat für Anreisetermin ist der Gesamtbetrag fällig.

Tritt ein Teilnehmer von den Reiterferien zurück, so hat dies schriftlich zu erfolgen.

Werden die Reiterferien / der Kurs von Seiten der CV Ponyfarm abgesagt, wird die volle Kursgebühr erstattet.

Der Abschluss einer Reiserücktrittsversicherung wird ausdrücklich empfohlen.

§ 3.3 Teilnahmegebühr
Die Teilnahmegebühr richtet sich nach der jeweils gültigen Preisliste.

§ 4 Sicherheit
Die Reitschüler sind verpflichtet während des Umgangs mit den Pferden festes Schuhwerk und ggf. Handschuhe zu tragen. Während des Reitens ist das Tragen eines Reithelms Pflicht, der den aktuellen DIN-Normen entspricht. Das Tragen einer Schutzweste bzw. Protektors, insbesondere bei Geländeritten wird empfohlen.

Ebenso wird der Abschluss einer Unfallversicherung, die Reiten als Risiko abdeckt empfohlen.

§ 5 Haftung
Der Reitunterricht findet lediglich auf Schulpferden von CV Ponyfarm oder auf eigenen Pferden des Reitschülers statt. CV Ponyfarm haftet ausschließlich im Rahmen ihrer Betriebs- und Reitlehrerhaft-pflichtversicherung nur für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit. Eine darüber hinausgehende Haftung ist ausgeschlossen.

CV Ponyfarm übernimmt keine Haftung für Schäden an oder durch Privatpferde von Reitschülern oder Kursteilnehmern. Die jeweiligen Reiter bzw. Betreuer sind zu jederzeit für die Sicherheit und das Wohl ihrer Pferde verantwortlich. Für persönliches Eigentum der Reitschüler und Kursteilnehmer übernimmt CV Ponyfarm keine Haftung.

§ 6 Schriftform, anwendbares Recht und Gerichtsstand
Sämtliche Erklärungen und Änderungen, die im Rahmen des mit CV Ponyfarm abgeschlossenen Vertrages übermittelt werden, müssen schriftlich erfolgen. Die Postanschrift von CV Ponyfarmlautet: CV Mahler GbR, Bergstr. 67, 71579 Spiegelberg

Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus diesem Vertrag ist Backnang.

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